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   BayObLG, 23.07.1986 - BReg. 3 Z 62/86   

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https://dejure.org/1986,3273
BayObLG, 23.07.1986 - BReg. 3 Z 62/86 (https://dejure.org/1986,3273)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.1986 - BReg. 3 Z 62/86 (https://dejure.org/1986,3273)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 1986 - BReg. 3 Z 62/86 (https://dejure.org/1986,3273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • vereinsknowhow.de

    BGB § 37 II; FGG § 160
    Parteirollen im Verfahren auf Ermächtigung zur Einberufung einer Vereinsmitgliederversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beteiligtenstellung; Verein; Antragsgegner; Ermächtigungsverfahren; Versammlungseinberufung; Anhörung; Beteiligtenstellung; Vorstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 37 Abs. 2
    D-e

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1499
  • Rpfleger 1986, 437
  • BayObLGZ 1986, 289
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13

    Beschwerde gegen die Aussetzung eines Vereinsregisterverfahrens auf Austragung

    In der entsprechenden Vorstandssitzung wäre der Beteiligte zu 2. als Vorstand nicht von seinem Stimmrecht ausgeschlossen gewesen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.7.1986, BReg 3 Z 62/86 in NJW-RR 1986, 1499, 1500).
  • LG München I, 14.07.2017 - 5 HKO 14714/16

    Nichtigkeitsklagen gegen Aufsichtsratswahl und Sonderprüfung

    Folglich ließe auch eine nach der Hauptversammlung ergehende abweichende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts in unternehmensrechtlichen Gefahren angesichts der Gestaltungswirkung des Beschlusses nach § 122 Abs. 3 AktG die Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung unberührt, soweit die Prüfungskompetenz des Amtsgerichts in diesem Verfahrens R...t - andere Fehler könnten zweifellos die Anfechtbarkeit begründen (vgl. BayObLGZ 1986, 289, 293 f.; Noack/Zetzsche in: Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl., § 122 Rdn. 124, Rieckers in: Spindler/Stilz, AktG, 3. Aufl., § 122 Rdn. 68; Wagner ZZP 1992, 294, 303).
  • KG, 19.05.1998 - 1 W 5678/97

    Erforderliches Quorum zur Einberufung einer Vertreterversammlung einer

    Zwar setzt die Verfolgung des Minderheitenrechts im gerichtlichen Verfahren nach § 45 III GenG bzw. in den vergleichbaren Verfahren nach § 122 III AktG und § 37 II BGB voraus, daß die Ast. auch dann, wenn sie ihr Begehren nach Ausscheiden einzelner durch Einlegung von Rechtsmitteln weiterverfolgen, noch das für das Minderheitsverlangen gesetzlich vorausgesetzte Quorum erfüllen, da ihnen das gesetzliche Minderheitsrecht nicht als Einzelnen, sondern nur gemeinsam als Minderheit zusteht (vgl. dazu KG , Recht 1929, 534, 535; BayObLGZ 1986, 289 = Rpfleger 1986, 437; Lang/Weidmüller/Metz , GenG, 33. Aufl., 1997, § 45 Rdn. 25; K. Müller , § 45 Rdn. 21 mit Einschränkung in Rdn. 16 - Unterschreiten infolge Ausscheidens unschädlich; Schubert/Steder , GenG, § 45 Rdn. 11; Werner , in: GroßKomm. z. AktG , 4. Aufl., 1992/1993, § 122 Rdn. 64; Zöllner , in: KölnKomm. z. AktG , 1. Aufl., 1985, § 122 Rdn. 26, 31; Reichert/van Look , Hdb. des Vereins- und VerbandsR, 6. Aufl., 1995, Rdn. 805; Sauter/Schweyer , Der eingetragene Verein, 16. Aufl., 1997, Rdn. 167; Soergel/Hadding , BGB, 12. Aufl., 1988, § 37 Rdn. 18).

    Etwas anders ergibt sich insoweit auch nicht aus dem Umstand, daß das Gesetz in diesen Fällen jeweils die Anhörung des Vorstands der Gesellschaft bzw. des Vereins vorschreibt (vgl. die Verweisungen in § 148 I , 145 auf § 146 I FGG sowie § 160 I FGG), da die Pflicht zur Anhörung des regelmäßigen Einberufungsorgans nichts über seine materielle Rechtsstellung besagt (vgl. zu Vorstehendem eingehend BayObLGZ 1986, 289).

  • BayObLG, 15.01.2004 - 3Z BR 227/03

    Auslegung einer Beschwerde im Vereinsrecht

    Antragsgegner des Ermächtigungsverfahrens nach § 37 Abs. 2 BGB, § 160 FGG ist der Verein und nicht dessen Vorstand (BayObLGZ 1986, 289/291; Bassenge/Roth/Herbst FGG/RPflG 9.Aufl. § 160 Rn. 2; Keidel/Winkler FGG 15.Aufl. § 160 Rn. 4; Reichert Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 8.Aufl. Rn. 806).

    Der 1.Vorsitzende und weitere Beteiligte ist nicht selbst unmittelbar in seinen Rechten betroffen, weil er als Vorstand keine persönliche Befugnis zur Einberufung der Mitgliederversammlung hat, sondern nur eine abgeleitete organschaftliche für den Verein (BayObLGZ 1986, 289/293).

  • KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20

    Vereinsrechtlicher Ermächtigungsantrag zur Einladung zu einer

    Dem hat der entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) notwendiger Weise am Verfahren zu beteiligende Beteiligte zu 1) (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. Juli 1986 - BReg 3 Z 62/86 -, juris) nicht widersprochen.
  • LG München I, 19.04.2018 - 5 HKO 5426/18

    Erlass einer einstweiligen Verfügung trotz Schutzschrift

    (vgl. BayObLGZ 1986, 289, 293 f.; LG München I AG 2018, 206, 207; Noack/Zetzsche in: Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl., § 122 Rdn. 124, Rieckers in: Spindler/Stilz, AktG, 3. Aufl., § 122 Rdn. 68; Wagner ZZP 1992, 294, 303).
  • LG München I, 31.07.2018 - 5 HKO 7878/18

    Informationsanspruch des Aufsichtsrats im Vorfeld der Hauptversammlung einer

    (vgl. BayObLGZ 1986, 289, 293 f.; LG München I AG 2018, 206, 207; Noack/Zetzsche in: Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl., § 122 Rdn. 124; Rieckers in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., § 129 Rdn. 68; Wagner ZZP 1992, 294, 303).
  • BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88

    Löschung der Vorstandsmitglieder von Amts wegen aus dem Vereinsregister nach

    Hieraus kann zwar geschlossen werden, daß an den noch eingetragenen Vorstand Zustellungen in Angelegenheiten gerichtet werden können, die die Einberufung einer Mitgliederversammlung betreffen (BayObLGZ 1986, 289/294); ein umfassendes Recht des früheren und noch im Register eingetragenen Vorstands zur Vertretung des Vereins kann daraus aber nicht abgeleitet werden.
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 3 Z 67/87

    Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Handelsregister

    Kann ein Rechtsmittel nur von allen Geschäftsführern gemeinschaftlich eingelegt werden (§ 20 Abs. 2 FGG ), so bewirkt die Rechtsmitteleinlegung von nur zwei Geschäftsführern grundsätzlich die Unzulässigkeit des Rechtsmittels (BayObLG MDR 1982, 1030; BayObLGZ 1985, 272/273; 1986, 289/291 - zum Vereinsrecht - Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12.Aufl. § 20 RdNr.55; Jansen FGG 2.Aufl. § 128 RdNrn. 9, 33).
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